Kosten der Heizung richtig abrechnen
Laut Heizkostenverordnung sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage umlagefähig. Doch wie können Vermieter und Verwalter die Stromkosten richtig messen oder schätzen und abrechnen? Was sagen die Gerichte?
Mit steigenden Strompreisen ist der Betriebsstrom der zentralen Heizungsanlage über die Jahre hinweg ein immer größerer Kostenfaktor in der Heizkostenabrechnung geworden. Die Heizkostenverordnung (HKVO) listet in § 7 Absatz 2 die „Kosten des Betriebsstromes“ als umlagefähig auf, ohne jedoch genauer vorzugeben, wie der Stromverbrauch der Heizungsanlage zu ermitteln ist.
Damit stellt sich für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Verwalter die Frage, wie sie die Stromkosten rechtlich sicher erfassen und an die Hausbewohner weiterreichen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Sache zwei...