Einmal „Ahlhorn“
und zurück

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kam für viele Kommunen die langersehnte Erleichterung: Sie müssen ihre Grundstücksverkäufe nicht mehr europaweit ausschreiben. Damit darf eine Kommune wieder ohne Aus­­schreibung Investoren für ihre Grundstücke suchen.

Fast drei Jahre nach der sogenannten „Ahlhorn“-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf hat der EuGH mit Urteil vom 25. März 2010 (Rs. C-451/08) die Unsicherheiten beim Verkauf öffentlicher Grundstücke beseitigt. Der EuGH stellt sich mit seiner Entscheidung gegen die Ausdehnung der Ausschreibungspflicht auf kommunale Grundstücksgeschäfte. In den meisten Fällen müssen Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand auch dann nicht ausgeschrieben werden, wenn die Grundstücke mit einer Baupflicht verkauft werden. Nur wenn sich der Investor einklagbar zu einer Bauleistung verpflichtet und die Leistung dem...

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