Leitfaden WU Hochbau: Ist das Projekt wirtschaftlich?
In den zurückliegenden Monaten wurde gerade in der öffentlichen Diskussion häufig die Frage nach einer kosten- und termingerechten Abwicklung von Baumaßnahmen gestellt. Es hat sich in diesem Zusammenhang wiederholt gezeigt, dass eine erfolgreiche Projektabwicklung maßgeblich von der Qualität der zugrunde gelegten Bedarfsplanung des Nutzers aber auch von einer gewissenhaften Grundlagenermittlung und Projektvorbereitung aller übrigen Beteiligten abhängig ist. Hierzu gehört unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) im Rahmen der Abwicklung von Baumaßnahmen.
In den vergangenen Jahren haben die Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien, der Bundesrechnungshof (BRH) sowie darüber hinaus der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages verschiedentlich die Weiterentwicklung vorhandener Regelungen sowie die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei finanzwirksamen Maßnahmen im Allgemeinen gefordert.
Empfehleneswerte Vorgehensweisen
Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund bis Januar 2011 zunächst die aus dem Jahr 1995 stammende „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BRH überarbeitet. Die Arbeitsanleitung behandelt im Wesentlichen einzelwirtschaftliche Verfahren, skizziert aber auch knapp empfehlenswerte Vorgehensweisen bei Kosten-Nutzen-Analysen und bei Förderprogrammen.
Unter dem Gesichtspunkt einzelwirtschaftlicher Betrachtungen seien drei Punkte hervorgehoben:
– Ergänzt wurde die Anleitung um ein eigenes Kapitel zum Thema „Berücksichtigung von Risiken und Risikoverteilung“, denn die in § 7 BHO geforderte Berücksichtigung der Risikoverteilung setzt eine vorgeschaltete Analyse der Risiken selbst voraus.
– Als Standardmethodik zur Durchführung von quantitativen WU wird die sogenannte Kapitalwertmethode empfohlen. Alle Ein- und Auszahlungen werden hierbei zu den Zeitpunkten, an denen sie erfolgen, erfasst und mittels Abzinsung auf einen einheitlichen Bezugszeitpunkt miteinander vergleichbar gemacht.
– Die Nutzwertanalyse als nicht monetäre Methode wird in Kombination mit der Kapitalwertmethode zwar ausdrücklich zugelassen, sie sollte jedoch nur zur Anwendung kommen, wenn sich aus übergeordneten Zielen nur schwer konkrete monetäre Mindestwerte ableiten lassen (Bsp.: Architekturqualität).
Die Koalitionsvereinbarung fordert auch erweiterte WU, die den Aspekten der Baukultur und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund und angesichts des Erfordernisses, ressorteigene Leitfäden auf die neu formulierten Rahmenvorgaben der überarbeiteten BMF-Arbeitsanleitung anzupassen, hat die Bundesregierung unter Federführung des BMVBS einen „Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes“ erarbeitet.
Der Leitfaden WU Hochbau bietet eine fachliche Konkretisierung der Arbeitsanleitung, speziell für die Anwendung im Bundeshochbau. Dabei ist insbesondere auf eine einheitliche Systematik und Terminologie Wert gelegt worden. Der Leitfaden ist modular strukturiert, d.h. aufbauend auf einem Grundlagenkapitel werden verständliche Beispiele für die im Bundeshochbau relevanten Beschaffungsvarianten Eigenbau, Kauf, Miete, Leasing, Mietkauf und ÖPP dargestellt. Im Gegensatz zu anderen Publikationen veranschaulicht dieser Leitfaden das Vorgehen bei der Durchführung einer WU Schritt für Schritt an einem konkreten Beispielfall.
Das Ziel der Anwendung dieses Leitfadens besteht darin, den an der Durchführung der Variantenuntersuchung Beteiligten eine übersichtliche, strukturierte und vereinheitlichte Handlungsanleitung für WU an die Hand zu geben, in denen die Berücksichtigung der Lebenszyklus- und Risikokosten eine verstärkte Rolle spielt. Die Anwendung des Leitfadens soll für das Veranschlagungsverfahren der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes (RBBau) empfohlen werden. Er könnte somit einen Standard bei der Durchführung von WU für Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - mit Kosten von mehr als 2 Mio. € - des Bundes schaffen.
Maßnahmenträger ist zuständig
Die RBBau sehen zwingend vor, dass auf Grundlage einer vollständigen und abschließenden Bedarfsplanung des Nutzers eine Variantenuntersuchung im Sinne eines Vergleichs der in Betracht kommenden Beschaffungsvarianten durchzuführen ist. Zuständig hierfür ist der Maßnahmenträger, wobei die Bauverwaltung für erforderliche baufachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen ist. Sie hat in jedem Fall den Public Sector Comparator (PSC) für ÖPP-Vergabeverfahren und bei Eigenbaumaßnahmen zu ermitteln. Die Durchführung der Variantenuntersuchung kann auch an die Bauverwaltung übertragen werden.
Ein Forschungsauftrag zur Systematisierung und Vereinheitlichung der zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlichen Datengrundlagen ist in Vorbereitung und wird den Leitfaden WU Hochbau voraussichtlich bis Ende 2013 sinnvoll ergänzen. Auf Grund zukünftiger Anwendungserfahrungen wird auch der Leitfaden selbst fortzuentwickeln sein.
Der Leitfaden kann unter www.bmvbs.de heruntergeladen werden.
Volker Dorn und Torben Meier