Nach Lockdown: Vorsicht vor Legionellen
Hygieneexperten warnen vor einer erhöhten Gefahr durch Legionellen im Trinkwasser nach dem Corona-Shutdown. War die Versorgung etwa bei Zweitwohnungen oder temporären Leerständen längere Zeit nicht in Betrieb, können sich die Erreger in den Leitungen stark vermehren. Wer wieder hochfährt, muss Regeln beachten, um die Gefahr von Infektionen durch das Trinkwasser zu minimieren.
Sollte die Installation oder das Gebäude weiterhin stillgelegt bleiben, empfiehlt es sich, die Zeit für eine Überprüfung (ereignisunabhängige Gefährdungsanalyse) durch einen Sachverständigen zu nutzen. Sie ermittelt technische und betriebstechnische Schwachstellen und kann eine Verkeimung nach der Wiederinbetriebnahme verhindern.
Trinkwasserinstallationen dürfen nach längerem Stillstand nicht sorglos in Betrieb genommen werden. Der Stillstand des Trinkwassers in den Leitungen kann zu einer starken Vermehrung von Keimen, insbesondere von Legionellen führen. Vor dem Hintergrund von Covid-19 kann die zusätzliche Infektionsgefahr durch Legionellen - die Lungenentzündungen auslösen können - besonders gefährlich sein.
Die Sicherheit von Trinkwasser ist in der Trinkwasserverordnung sowie einschlägigen DIN-Normen und VDI-Richtlinien geregelt. Wurde während des Shutdowns der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasserleitungen nicht durch regelmäßiges Spülen der Leitungen für mehrere Minuten sichergestellt, sind weiteren Maßnahmen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass bereits eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden eine Betriebsunterbrechung darstellt. Nach einem Stillstand länger als sieben Tage muss der Betreiber die Entnahmestellen mehr als fünf Minuten öffnen (mindestens ablaufen lassen bis zur Temperaturkonstanz).
Bei Wiederinbetriebnahme nach bis zu vier Wochen Stillstand muss die Installation fachgerecht gespült werden. Der vollständige Trinkwasseraustausch der Anlage oder der Anlagenteile ist auch hier sicherzustellen. Nach einer Stilllegung für mehr als vier Wochen, ist zusätzlich eine mikrobiologische Untersuchungen erforderlich.
Bei festgestellten Belastungen beschreibt das Arbeitsblatt DVGW W 557 das weitere Vorgehen. Falls eine Entleerung der Trinkwasserleitungen oder Leitungsabschnitte nicht vermieden werden kann, empfehlen die DEKRA--Experten sich bei der Wiederinbetriebnahme durch einen Fachbetrieb unterstützen zu lassen.
Weitere Informationen unter www.dekra.de/de/trinkwasseranlagen/