Neue Datenbasis zur Wohnraumförderung
Die Soziale Wohnraumförderung wurde früher durch eine jährliche Bundesstatistik nachgewiesen. Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 ist die Wohnraumförderung in die Zuständigkeit der Länder überführt worden. Die Bauministerkonferenz – ARGEBAU – hat sich des Themas angenommen. Inzwischen liegen diese Ergebnisse für die Jahre 2006 bis 2008 vor.
Im Zuge der Föderalismusreform 2006 sind u.a. die bis dahin üblichen Berichte der Länder an den Bund und die amtliche Statistik gemäß §§ 41, 42 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG)[1] entfallen. Nach wie vor gibt es aber einen Bedarf an in sich konsistenten Informationen über die Wohnraumförderung im Bundesgebiet, seitens der Landesministerien bzw. -verwaltungen, der Parlamente oder auch wissenschaftlicher Institute.
Die Fachkommission Wohnungsbauförderung der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und...