Neue Spielregeln
Das Konjunkturpaket II soll die Wirtschaft ankurbeln. Für Länder und Gemeinden gilt es nun, diese Chance zu ergreifen und Infrastrukturvorhaben zügig umsetzen. Dabei sind die öffentlichen Auftraggeber an Vergaberegeln gebunden. Mit den Beschlüssen des Konjunkturpakets II werden Fristverkürzungen und Vereinfachungen bei der Verfahrenswahl ermöglicht. Diese gilt es nun effektiv in der Auftragsvergabepraxis umzusetzen. Wir sprachen mit Dr. Ute Jasper, Fachanwältin für Vergaberecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, über die Konsequenzen für die Praxis.
Frau Dr. Jasper, was hat sich genau geändert?
Jasper: Mit dem Konjunkturpaket II gibt es Erleichterungen für die Vergabe. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte können Vergaben erleichtert in beschränkten Ausschreibungen und in freihändigen Vergaben umgesetzt werden. Bund, Länder und Kommunen haben dazu die Schwellenwerte geändert. Die EU hat gleichzeitig erklärt, dass durch die Finanzkrise alle Vergaben dringend sind. Oberhalb der Schwellenwerte bleibt das aber die einzige Erleichterung, für europäische Vergaben müssen alle bekannten Anforderungen beachtet werden. Darüber hinaus sind...