Richtigstellung
Im April-Heft des BundesBauBlatt kam es im Fachbeitrag „Neue DIN-Norm bringt Veränderungen mit sich“ (Seite 24 und 25) bei der Entstehung des Textes zu dem Missverständnis, dass die neue DIN-Norm bereits rechtskräftig ist. Richtig ist, dass die Anwendungsnorm DIN 14676 im September 2017 in einer neuen Fassung als Entwurf veröffentlicht wurde. Nach Ende der Einspruchsfrist wird die Norm höchstwahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 verbindlich in Kraft treten. Wir bitten eventuell entstandene Missverständnisse zu entschuldigen.