Verkehrssicherheit von Außenanlagen

Schäden an Spielgeräten und Bäumen können Gesundheit und Leben von Kindern und Erwachsenen gefährden. Die Gewofag München sorgt mit qualifizierten Überprüfungen und verantwortungsvoller Instandhaltung für Sicherheit.

Mit zunehmender Nachverdichtung von innerstädtischer Bebauung steigt die Bedeutung einer anwohnerfreundlichen Gestaltung der Wohn-Quartiere. Immer häufiger werden sie als Wohnraum über alle Lebensphasen hinweg geplant und gestaltet – sei es als Neubauprojekt oder aber auch als umfassende Entwicklung und Revitalisierung einer bestehenden Liegenschaft. Gerade im Wohnungsbau ist etwa die Errichtung von Spielplätzen gängige Auflage bei der Erteilung von Baugenehmigungen.

Planung und Errichtung der Anlagen sind nur der erste Schritt. Nach Fertigstellung folgen viele Jahrzehnte, in denen es nur mit verantwortungsvoller Instandhaltung gelingt, den gewünschten Wohnwert möglichst dauerhaft sicher zu erhalten. Alle Landesbauordnungen weisen sinngemäße Formulierungen wie „Bauliche Anlagen sind so zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass von ihnen keine Gefährdungen ausgehen“ auf. Der Verkehrssicherungspflicht, als Bestandteil der Instandhaltungspflicht kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Mit einer Gesamtschau auf ganze Wohnquartiere lässt sich eine Vielzahl von Themenbereichen identifizieren, die im Bereich der Außenanlagen für die Verkehrssicherungspflicht von Bedeutung ist – oft ohne von Bewohnern bewusst wahrgenommen zu werden.

Feuerwehrzufahrten

Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit der Bewohner sind Feuerwehrzufahrten. Sie werden meist von Anliegern nicht als solche erkannt, da sie in den Grünanlagen, als angenehme Freiflächen, „aufgehen“. Jedoch können sie im Bedarfsfall der Feuerwehr auch nur dann die notwendige Unterstützung bieten, wenn sie ordnungsgemäß instandgehalten werden. Dies impliziert, dass sie beschildert, gepflegt und (v.a. bei winterlichen Bedingungen) gekennzeichnet sind. Daher ist durch den Grundstückseigentümer eine regelmäßige Entfernung von Bewuchs, der sich häufig über Jahre einstellt, zu veranlassen. Auch beim Winterdienst dürfen diese Aufstell- und Bewegungsflächen nicht vergessen werden. Nur so kann dauerhaft eine Nutzung im Einsatzfall ermöglicht werden. In den Freianlagen der Quartiere finden sich auch viele Flächen, die der Erholung und der Entspannung ihrer Bewohner dienen sollen. Auch diese bedürfen verantwortungsbewusster Instandhaltung.

Spielplätze und deren Prüfung

Kaum ein anderer Ort bietet so viel Erholungswert für verschiedene Generationen wie ein Spielplatz – und birgt dabei gleichzeitig auch so viele Gefahrenstellen. Er bietet den Kindern Gelegenheit sich auszutoben und zu beweisen, regt zum Erlernen neuer Fertigkeiten an und bietet Eltern und Großeltern ein paar Minuten zum Durchatmen. Die Unerfahrenheit und der Spieltrieb von Kindern machen Spielplätze zu einer Stätte ungetrübter Freude, solange keine Unfälle passieren.

Aus diesem Grund ist wohl kaum ein Bereich mit so hohen Anforderungen für die Neuerrichtung behaftet, wie dies bei Spielplätzen der Fall ist. Das beginnt bei DIN 18034 – Grundlagen zur Objektplanung von Spielplätzen und Freiflächen zum Spielen – mit allgemeinen Hinweisen, setzt sich mit vielschichtigen Anforderungen an neue Spielgeräte in der Europäischen Spielplatznorm DIN EN 1176, Teile 1 bis 6, sowie Teile 10 und 11 fort und endet bei detaillierten Vorschlägen in DIN EN 1176, Teil 7 zu Betrieb, Wartung und Inspektion von Spielplätzen. Diese Regelungen gelten für die Neuerrichtung von Anlagen. Bestehende Anlagen dürfen unverändert weiter betrieben werden, solange von ihnen keine Gefährdung ausgeht und sie den Anforderungen zum Errichtungszeitpunkt entsprochen haben – sog. „Bestandsschutz“.

Die herausragende Bedeutung der Sicherheitsanforderungen in diesem Bereich unterstreicht die Auflage einer eigenen „Prüfungsnorm“, der DIN SPEC 79161. In ihr werden die Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsinhalte und der Prüfungsablauf geregelt ist, um die Berechtigung zu erlangen, als „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“ eigenverantwortlich tätig werden zu dürfen.

Ein „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“ muss neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mindestens zweijährigen spielgeräte-bezogenen Berufserfahrung auch umfassende Kenntnisse der Anforderungen an Spielgeräte, die sich aus den vorgenannten Normen ergeben, nachweisen. In den theoretischen und praktischen Prüfungsteilen sind mit 75 bzw. 80 Prozent korrekten Lösungen hohe Anforderungen an die Erteilung des Zertifikats gestellt. Ist diese Hürde genommen, gilt das Zertifikat für drei Jahre.

Mit diesen sehr hohen Ansprüchen möchte man den Betreiber von Spielplätzen in die Lage versetzen, die teils erheblichen Qualitätsunterschiede, welche sich auf dem „Markt der Spielplatzprüfer“ zeigen, vor Beauftragung unterscheiden zu können. Führt man sich die Ursachen von möglichen Gefährdungen an Spielgeräten vor Augen, so werden diese Anforderungen schnell begreiflich. Neben einer üblichen Abnutzung durch Gebrauch und Verwitterung lässt sich bedauerlicherweise eine tendenzielle Zunahme an Vandalismus feststellen, insbesondere in großstädtischen Gebieten. Hierbei ist für den nicht geübten Blick meist nicht erkennbar, ob von einem Spielgerät eine Gefährdung ausgeht. Daher haben erfahrene Spielplatzkontrolleure stets einen Blick auf verdeckte Schäden an Verankerungen.

Aber auch mangelhafter Fallschutz in Materialart und flächenmäßiger Ausdehnung oder fehlender Freiraum in Kopfhöhe um sich bewegende Geräte werden häufig bemängelt. Gefahr droht auch bei sogenannten Kopffangstellen (diese kommen erst ab 60 cm Höhe zu tragen) und bei Fangstellen für Kordeln oder aber auch Fingern. Hierzu bedarf es zur Beurteilung einer fundierten Sachkunde, welche mit den Vorgaben der DIN SPEC 79161 erreicht werden soll. Die Gewinner solcher Qualitätshürden sind in jedem Fall die Kinder.

Ein Beispiel für verantwortungsvollen Umgang mit dieser sensiblen Thematik aus München: Die Gewofag als Münchens größte Vermieterin stellt mit einem Bestand von rd. 37 000 Wohnungen und 410 Gewerbeeinheiten über alle Konzerngesellschaften seit 80 Jahren den Münchner Bürgerinnen und Bürgern Wohnraum zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung. Verkehrssicherung als Teil des aktiven Risikomanagements zu verstehen, ist bei der Gewofag mustergültig gelungen.

Bereits im Jahr 2009 nahm die Gewofag eine Vorreiterrolle ein, indem sie die aktive Wahrnehmung und Umsetzung von Verkehrssicherungspflichten im Bereich Spielplätze voll umfänglich automatisierte.

Heute verfügt die Gewofag über eine der umfassendsten Verkehrssicherungslösungen in der Wohnungswirtschaft (deutschlandweit), denn dem Unternehmen liegen die jüngsten Mieter besonders am Herzen. Daher wird bei der Gewofag dem Thema Spielplatzprüfung eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Prüfung der Klettergerüste, Schaukelpferde, Trampoline usw. wird durch Mitarbeiter der Gewofag Service GmbH durchgeführt. Der konzerneigene Prüfer ist selbstverständlich ausgebildeter Spielplatzkontrolleur und führt die Prüfungen quartalsweise durch.

In den QVS-Spielplatzkatastern des gesamten Gewofag-Konzerns sind die derzeit 346 Spielplätze mit 2 227 einzelnen Prüfpunkten, getrennt nach Konzern-Gesellschaften, aufgeführt. Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt mit dem mobilen System „aQVS“, einer Android-basierten Applikation der Hannoveraner QVS GmbH. Die Mangelverfolgung wird systemunterstützt durch die Immobilienverwalter gewährleistet. So gelangen festgestellte Gefährdungen auf direktem Wege, ohne Zeitversatz, zum verantwortlichen Immobilienverwalter, der eine Beauftragung zur Instandsetzung schnellstmöglich in die Wege leiten kann. Eine geringe Quote von festgestellten Gefährdungen (unter 1 %  Gefahren und 4 % leichte Mängel) bei jedem Prüfdurchgang zeugt von der Wirksamkeit dieser Vorgehensweise.

Baumprüfungen

Eine weitere hochqualifizierte Prüfung im Außenbereich stellen die Baumprüfungen dar, die ebenfalls durch die Gewofag Service GmbH mit eigenen Mitarbeitern erbracht werden. Derzeit sind im Baumkataster der Gewofag Wohnen GmbH knapp 12 000 Bäume dokumentiert. Der ausgebildete Baumkontrolleur führt je Baum mindestens eine jährliche Prüfung durch. In Abhängigkeit vom Baumzustand führt er bei rund 600 Bäumen zusätzlich eine weitere unterjährige Prüfung durch; rund 200 Bäume werden mindestens dreimal jährlich begutachtet. Hierbei handelt es sich meist um besonders alte Baumbestände, die man den Bewohnern als „vertraute Nachbarn“ möglichst lange erhalten möchte. In den Baumbestand hat man über Jahrzehnte hinweg viel Geld für die Pflege investiert. Den Wert der Bäume möchte man in München für die Mieter möglichst gut – im Sinne eines Wohlfühlfaktors – erhalten, ohne dabei Gefährdungen entstehen zu lassen.

Gerade in der Winterzeit sollte man auch dem Baumbestand besondere Beachtung schenken. Frühe Wintereinbrüche mit schwerem Nassschnee führen häufig zu Astbrüchen. Bleiben diese Äste im Baum hängen – dann sehr oft über direkt Spielplätzen und Verkehrswegen durch die Quartiere – entstehen so sehr schnell akute Gefährdungen, die einen Personenschaden nach sich ziehen können. Hier gilt es frühzeitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Fazit: Freianlagen als wohnortnahe Erholungsfläche und Spielplätze für Kinder bilden ein entscheidendes Grundkapital für Wohnungsunternehmen. Die Aufgabe zum verantwortungsvollen Unterhalt geschickt gelöst, bietet die Freianlage Sicherheit und Verbundenheit zum Quartier und zum Wohnungsunternehmen – oft ein Leben lang.

Kaum ein anderer Ort bietet so viel Erholungswert für verschiedene Generationen wie ein Spielplatz – und birgt gleichzeitig so viele Gefahren.

Erfahrene Spielplatzführer kontrollieren
insbesondere Verankerungen.

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