Mieterstrom

Vom Dach in die heimische Steckdose

Großes Potenzial, bislang jedoch unterschätzt: Mieterstrom ist ein wesentlicher Baustein für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Bewirtschaftung von einzelnen Immobilien bis hin zu ganzen Quartieren. Das EEG 2021 fordert und fördert den Ausbau von Mieterstrom.

Weg von Atomenergie und fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien: Die Energiewende ist das dominierende Thema bei der Strom- und Wärmeversorgung. Bausteine, die maßgeblich zum Erreichen der Klimaziele beitragen, sind Photovoltaik und Mieterstrom. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und von dort direkt an die Bewohner des Gebäudes oder des Quartiers geliefert und von ihnen verbraucht wird.

Im Schnitt ist der Strom für die Mieter deutlich günstiger als die Grundversorgung, dem Eigentümer verspricht Mieterstrom zusätzliche Einnahmen. Mit dem richtigen Partner für die Umsetzung und den Betrieb lassen sich schon bei einer geringen Zahl teilnehmender Mieter für den Immobilieneigentümer Gewinne erzielen. Je optimaler die Teilnehmerquote ist, desto wirtschaftlicher wird es. Gerade für große Immobiliengesellschaften lohnt sich ein flächendeckender PV-Mieterstrom-Rollout über einen Großteil des Gebäudeportfolios, weil die Wirtschaftlichkeit mit jeder zusätzlichen Anlage durch Skaleneffekte, standardisierte Prozesse und Risikodiversifizierung ansteigt.

Vorteile für Eigentümer und Mieter

Das Potenzial für Mieterstrom ist groß. Das Bundeswirtschaftsministerium ermittelte zuletzt 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland, die mit Mieterstrom versorgt werden könnten. Sowohl die Eigentümer als auch die Mieter profitieren davon. Mietern kommt zugute, dass die Strompreise um mindestens zehn Prozent niedriger sind als die Grundversorgung des örtlichen Versorgers. Denn Netzentgelte, Abgaben und die Stromsteuer entfallen. Wer Solarstrom vom eigenen Dach nutzt – auch für das Laden seines Elektrofahrzeugs – spart CO2 und beteiligt sich aktiv an der Energiewende.

Durch die eingesetzte Smart Meter-Technologie in Verbindung mit einer modernen Energiedatensoftware können die Mieter zudem jederzeit ihren aktuellen Stromverbrauch, die damit verbundenen Stromkosten, die Solarquote, die CO2-Einsparung und weitere Echtzeit-Analysen einsehen – bequem per App auf dem Smartphone. Bei hohem Verbrauch können sie also unmittelbar gegensteuern. Eigentümer wiederum steigern mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage den Wert und die Attraktivität ihrer Immobilie. Sie erzielen je nach Modell eine durchschnittliche Rendite von drei bis sieben Prozent. Staatliche Förderungen unterstützen Eigentümer zudem finanziell.

EEG 2021 ebnet den Weg

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, dass der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 65 Prozent des gesamten Bruttostromverbrauchs ausmacht. Noch vor dem Jahr 2045 soll der gesamte Strom, der in Deutschland verbraucht wird, klimaneutral erzeugt werden. Das EEG ist erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten und wurde seitdem laufend weiterentwickelt. Das im Dezember 2020 verabschiedete novellierte EEG schafft auch die aktuell geltende rechtliche Grundlage für Mieterstrom. Im Vergleich zum EEG 2017 wurden mehrere Punkte neu geregelt, um den Ausbau von Mieterstrom zu fördern und das Modell für Eigentümer attraktiver zu gestalten. Wesentliche Änderungen sind unter anderem:

– Der räumliche Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verbrauch des Mieterstroms wurde erweitert. Der Mieterstrom kann nun auch von Bewohnern des Quartiers genutzt werden und nicht nur von Bewohnern des Gebäudes, auf dessen Dach der Strom erzeugt wurde.

– Der Eigentümer als Anlagenbetreiber kann Dritte, beispielsweise Energiedienstleister, damit beauftragen, die Stromlieferung an die Mieter zu übernehmen. Diese sogenannten Lieferkettenmodelle sind ebenfalls förderfähig.

– Der Mieterstromzuschlag als Förderung wurde neu ge-regelt.

Fördermodelle für Mieterstrom

Mieterstrom wird mit Hilfe des Mieterstromzuschlags finanziell gefördert. Die Höhe dieses Zuschlags hängt von der Leistungsklasse der Solaranlage ab. Den Mieterstromzuschlag erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zum Verkaufserlös des Stroms. Gemäß EEG 2021 steht ihm der Zuschlag auch zu, wenn er einen Dienstleister mit der Mieterstromlieferung beauftragt (Lieferkettenmodell). Ist die Nachfrage zwischenzeitlich niedriger als das Angebot, kann der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden. Der Anlagenbetreiber erhält hierfür die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Häufig wird der Solarstrom heute auch schon für die Versorgung vorhandener E-Ladesäulen genutzt.

Der Staat fördert nicht nur den Betrieb einer Solaranlage mithilfe des Mieterstromzuschlags und der Einspeisevergütung. Auch die Installation einer Photovoltaikanlage wird unterstützt – beispielsweise mit Hilfe des Förderkredits 270 - Erneuerbare Energien oder Effizienzhaus-Standard 40plus der KfW-Bank. Einige Bundesländer und Kommunen bieten weitere Fördermöglichkeiten.

Mieter haben die Wahl

Auch wenn der Eigentümer Mieterstrom anbietet, haben Mieter weiterhin die Wahl zwischen einem konventionellen Stromvertrag mit fossilen Brennstoffen und einem Mieterstromvertrag mit grünem Strom vom eigenen Dach. Entscheiden sie sich für Mieterstrom, erhalten sie einen entsprechenden Vertrag, der unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen wird und jederzeit kündbar ist. Die Laufzeit ist auf ein Jahr begrenzt und kann stillschweigend verlängert werden.

Während der Vertragslaufzeit ist der Mieterstrom-Anbieter in der Pflicht, Reststrom für alle Mieter sicherzustellen, falls beispielsweise wegen schlechten Wetters kein eigens erzeugter Strom zur Verfügung steht. Der sogenannte Reststrom wird dem allgemeinen Versorgungsnetz entnommen und erfüllt ebenfalls hohe ökologische Kriterien, erzeugt durch Wasserkraft in Deutschland und Österreich. Folglich setzt sich der Strompreis aus dem Mieterstrompreis und dem Preis für den Zusatzstrom zusammen. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz darf der vereinbarte Strompreis 90 Prozent des regional geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.

Mieterstrom bedeutet Win-Win-Win

Von Mieterstrom profitieren sowohl die Gebäudeeigentümer als auch die Mieter. Nicht zuletzt spart die nachhaltig erzeugte Energie große Mengen CO2 ein, was der Umwelt zugutekommt. Dabei lassen sich Mieterstromprojekte hervorragend skalieren und vom einzelnen Gebäude bis hin zum gesamten Quartier individuell konzipieren. Ein groß angelegter Rollout verspricht die höchsten Erträge, weshalb es sich besonders für Wohnungsgesellschaften lohnt, in großen Dimensionen zu denken und am besten auch gleich das Thema E-Mobilität in die Planung einzubeziehen.

Im Schnitt ist der Strom für die Mieter deutlich günstiger als die Grundversorgung, dem Eigentümer
verspricht Mieterstrom zusätzliche Einnahmen.

Ein groß angelegter Rollout verspricht die höchsten Erträge, weshalb es sich besonders für Wohnungsgesellschaften lohnt, in großen Dimensionen zu denken.

Minol Solar – powered by EINHUNDERT Energie

Minol Solar – powered by EINHUNDERT Energie ist ein Komplettpaket für Solar-Mieterstrom für die Wohnungswirtschaft. Darin enthalten sind:

– Die Analyse der Dachflächen sowie die Installation der Photovoltaikanlage samt Elektrik. In der Regel pachtet Minol die Anlage und übernimmt auch die Wartung und Versicherung.

– Die Messtechnik inklusive digitaler Stromzähler.

– Minol Solar kümmert sich um den Reststrom, mit dem Mieter versorgt werden, wenn nicht ausreichend eigenerzeugter Strom verfügbar ist.

– Der Mieterservice von der Akquise bis hin zur monatlichen Abrechnung inklusive des kostenfreien Portals zur Visualisierung der Energiedaten und Einsehen der monatlichen Echtkostenabrechnungen.

Weitere Infos unter www.minol.de/solar

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