Im April hat die Bundesregierung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Eine erste Zwischenbilanz des Beratungsverfahrens: Die geplanten komplizierten Regelungen und die drohende finanzielle Überforderung vieler Eigentümer führen eher zu Ablehnung und nicht zu den größeren Anstrengungen beim Klimaschutz im Gebäudesektor.
Die Bundesregierung plant, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
65 Prozent erneuerbare Energien im
Heizungsbereich
Nach Kritik aus der Öffentlichkeit und von Verbänden der Immobilienwirtschaft hat die Bundesregierung unterschiedliche Übergangsfristen und -szenarien für die Umstellung im Heizungskeller eingeräumt. Ein Beispiel: Havariert eine Heizung, kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorübergehend eine, gegebenenfalls gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen gibt es weitere Übergangsfristen. Und für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, entfällt im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf eine Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Vorschriften praxisgerecht gestalten
Trotz dieser Klärungen und Erleichterungen, auf die vor allem auch die Verbände der Immobilienbranche hingewirkt haben, ist der zu erwartende Kostenaufwand beträchtlich. Denn im Kern bleibt es bei der Pflicht, bei jeder ab dem kommenden Jahr neu einzubauenden Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Die Immobilienwirtschaft sieht mit großer Sorge, dass die Vorgaben angesichts der aktuell schwierigen Bau- und Finanzierungsbedingungen nicht realisierbar und auch nicht sozial verträglich umsetzbar sind.
Für Mieter wie für Eigentümer sind die geplanten Regelungen einfach zu teuer. Die meisten Hausbesitzer werden auf eine Förderung angewiesen sein, um in den gesetzlich geforderten neuen energetischen Standard zu investieren. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch auf den gesamten Erfüllungsaufwand zu blicken, der sich mit dem GEG-Entwurf ergibt. Der Bund schätzt diesen Aufwand auf jährlich 9,157 Milliarden Euro. Zusätzliche Belastungen für Gebäudeeigentümer werden durch die geplanten Sanierungspflichten der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) entstehen.
Mit Blick auf diese Zahlen steht für uns außer Frage: Es werden erhebliche Fördermittel in dreistelliger Milliardenhöhe nötig sein, um Sanierungsmaßnahmen und Heizungsumstellung finanziell tragfähig für die Eigentümer zu machen. Und es müssen längere Fristen vorgesehen werden, etwa für den Austausch von Umwälzpumpen oder Gasetagenheizungen, denn wie beim hydraulischen Abgleich fehlen schlicht die Handwerkskapazitäten und für dezentrale technische Lösungen braucht es noch etwas Zeit.
Akzeptanz in der Bevölkerung
sicherstellen
Von zentraler Bedeutung ist zudem eine Technologieneutralität, die über die Vorgaben des Gesetzentwurfs hinausgeht. Die Hürden für neue Nahwärmenetze und Wasserstoff-ready-Lösungen sind viel zu hoch. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Die Bundesregierung darf die Fertigstellungsrisiken künftiger Nahwärme-Projekte nicht den Gebäudeeigentümern auferlegen. Parallel zum GEG muss die Wärmelieferverordnung modernisiert werden – auch damit erneuerbare Energien im Contracting genutzt werden können. Wenn die Haushalte in Deutschland flächendeckend mit Wärme aus erneuerbarer Energie versorgt würden, wären auch nicht Millionen Wohneigentümer gezwungen, aufwändig umzurüsten. Selbst bei einer potenziellen Förderung, so wie geplant, überfordert die Investition in Heizung und Dämmung viele Menschen.
Nun ist der Gesetzesentwurf im parlamentarische Verfahren und soll noch bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Zu hoffen bleibt, dass der Bundestag den Entwurf mit Augenmaß weiter korrigieren und entschärfen wird – auch um die Akzeptanz für Reformen in der Bevölkerung sicherzustellen, ohne die es nicht gehen wird.