Es braucht die richtigen Anreize
„Moment mal!“: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung. Diesmal geht es um bezahlbaren und klimaschonenden Wohnraum.
Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, 400.000 bezahlbare und klimagerechte Wohnungen pro Jahr bauen zu wollen, wankt.
Blicken wir zunächst auf den Status quo: Bereits im Juli 2021 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass die Erzeugerpreise von Baustoffen zwischen 38 und 83 Prozent gestiegen waren. Die Engpässe betrafen nicht mehr nur Material, sondern auch die Handwerkerdienstleistungen. Im Juni 2022 stieg die Inflation dann auf 7,6 Prozent, primär getrieben durch Energiekosten und Lieferengpässe. Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2022 um 17,6 Prozent gegenüber Mai 2021 gestiegen. Dies sei der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit Mai 1970. Gleichzeitig führte der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu der politischen Notwendigkeit, die Unabhängigkeit von russischen Gas- und Öllieferungen so schnell wie möglich zu erlangen, während die Preise für diese Energieträger in bislang ungeahnte Höhen schossen.
Klar ist: Ein „Weiter so“ der Politik kann es aufgrund dieser dynamischen Entwicklungen nicht geben – vor allem dann nicht, wenn sie es ernst meint mit der Schaffung bezahlbaren, klimaschonenden Wohnraums.
Um den gordischen Knoten aus steigenden Preisen, drohendem Bau-Attentismus und hohen Klimaschutzanforderungen zu zerschlagen, braucht es eine verlässliche sowie auskömmliche Förderung für Neubau und Bestandssanierung. Doch von Verlässlichkeit kann keine Rede mehr sein. Die überraschende Kürzung der Förderung der KfW-Mittel für die Gebäudesanierung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion Ende Juli ist ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte – ganz zu schweigen vom Fiasko Anfang des Jahres, als bereits die Förderung für energieeffiziente Gebäude eingestellt worden war.
Die Förderung muss hingegen so ausgestaltet sein, dass sie Anreize für Investoren setzt, bei vergleichbaren oder wenig höheren Investitionskosten umweltfreundlichere, energieeffiziente und energieproduzierende Gebäude zu projektieren. So kann Förderung auch zu einem Innovationsmotor werden.
Dafür ist es notwendig, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stärker auf die CO2-Reduktion und den Einsatz erneuerbarer Energien abgestellt werden. So müssen die Anforderungen an Gebäude viel wirtschaftlicher ausgestaltet sein und darüber hinaus auf physikalischen Parametern beruhen, die Einheitlichkeit und damit Vergleichbarkeit gewährleisten. Dies betrifft beispielsweise die bisherigen Effizienzstandards, die hierfür grundlegend überarbeitet werden müssten.
Daneben wäre es sinnvoll, die Anforderungen an den Wärmeschutz nicht weiter zu erhöhen, da dies weder bei Wohn- noch bei Nichtwohngebäuden wirtschaftlich oder ökologisch zielführend ist. Wichtiger wäre, sich stärker an den Stellschrauben „Anlagentechnik“ und „Einsatz erneuerbarer Energien“ zu widmen, denn mit diesen können die Klimaschutzanforderungen des GEG im Neubau wirtschaftlicher erreicht werden.
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung möglichst mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent betrieben werden. Damit würden Gebäudeeigentümer gezwungen, mit kostenintensiven Einzelmaßnahmen ihre Heizungen umzustellen. Sinnvoller wäre es, eine flächendeckende kommunale Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien anzustreben und erst dann zu entscheiden, wo Einzellösungen erforderlich bleiben.
Für uns steht fest: Wohnen muss energieeffizient und bezahlbar bleiben.