Trilogverhandlungen zur EPBD: Viele Fragen weiter offen
„Moment mal!“: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.
Die Revision der EU-Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit im so genannten Trilog – und seit kurzem in der zweiten Runde, in der inhaltliche Aspekte beraten werden. Zwar sprechen wir häufig von „der EPBD“, allerdings gibt es diese so nicht. In Brüssel werden aktuell drei verschiedene Positionen untereinander ausgehandelt: die der Kommission, des Rates und des Parlaments. Das Ziel ist ein abschließender Text der revidierten Gebäuderichtlinie. Dabei gibt es allerdings noch so viele zu lösende Fragen, dass ein Abschluss der Trilogverhandlungen im Oktober – anders als von vielen erwartet – nicht mehr möglich sein wird.
Bei dem für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sehr kritischen Punkt der Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) liegen die Positionen zwischen Rat, Parlament und Kommission beispielsweise weit auseinander. Die EU-Kommission fordert, dass alle Wohngebäude ab 2033 mindestens in der Energieeffizienzklasse „E“ sein müssen, während das Parlament die Energieeffizienzklasse „D“ fordert. Das bedeutete nach Kommissionsvorstellung die Sanierung von 30 Prozent des Gebäudebestandes, während es beim EP-Vorschlag 45 Prozent des Bestandes bis 2033 bedeuten würde. Der Rat nimmt eine andere Position ein und verzichtet zum Teil auf die MEPS und deren Klassifizierung. Der Sanierungszeitraum wird größer und damit für die Wohnungswirtschaft praktikabler, aber in dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sind sich alle drei Institutionen einig. Das Parlament legt den Sanierungsdruck auf den Anfang der Zeitphase bis 2050, die Kommission in die Mitte und der Rat mehr zum Ende.
Am Ende kommt es darauf an, dass alle Gebäude Nullemissionsgebäude sein werden. Entscheidend ist dabei die Anforderung an die Energieeffizienz von Nullemissionsgebäuden. Wir sind der Auffassung, dass nur eine nicht zu anspruchsvolle Definition eine Chance bringt, die Ziele zu erreichen, auch wenn dann mehr erneuerbare Energie benötigt wird. Wir denken da an „niedertemperaturfähig“. Es muss ausreichen, ein Gebäude so weit energetisch zu sanieren, dass es mit einer geringeren Vorlauftemperatur als heute beheizt werden kann. Das senkt die Sanierungskosten massiv, erhöht allerdings die Wärmenachfrage. Deshalb muss der Ausbau erneuerbarer Energien und deren lokale direkte Nutzung weiter vereinfacht werden. So müssten in Deutschland am Ende wegen des bereits ganz guten Grundzustandes weniger Gebäude energetisch saniert werden als in anderen Ländern.
Aber Deutschland plant im Gegensatz zur EU sogar bereits bis 2045 klimaneutral zu werden. Die Anforderungen in Deutschland müssen also noch ambitionierter ausgestaltet werden als die EU-Vorschläge, wenn das Ziel der Klimaneutralität fünf Jahre früher erreicht werden soll. Bisher liegt außer der unglücklich verlaufenen Heizungsdiskussion aus diesem Jahr allerdings noch kein Fahrplan und Strategie der Bundesregierung bis zum Jahr 2045 vor, der mit den beteiligten Akteuren, Bundesländern, Wirtschaftssektoren etc. diskutiert wird.
In ihrer geballten Form drohen die geplanten europäischen, gepaart mit den nationalen Vorgaben sich als unsozial und schlicht nicht machbar zu erweisen. Der Wohnungsneubau steckt ohnehin schon länger in einer immer tiefer werdenden Krise. Wenn die Regierung angesichts des massiven Wohnraummangels nichts unternimmt, um die Krise abzumildern und gleichzeitig die Anforderungen massiv verschärft, wird die Lage immer dramatischer. Neben den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen sind vor allem die sozialen Folgen fatal. Der Faktor Machbarkeit und Bezahlbarkeit muss bei den aktuellen Verhandlungen deshalb dringend in den Fokus gerückt werden.