Rauchmelder: Auf Qualität achten
Seit Beginn des Jahres 2024 müssen Wohnräume überall in Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsgebäuden ist am 31. Dezember 2023 auch im Bundesland Sachsen abgelaufen. Damit gilt bundesweit eine flächendeckende Pflicht zur Installation der lebensrettenden Warngeräte.
Die Brandschutzexperten von DEKRA (www.dekra.de) empfehlen der Wohnungswirtschaft, bei der Anschaffung von Rauchmeldern auf Qualität zu setzen. Hochwertige Geräte sind an der Kennzeichnung ‚Q‘ zu erkennen. Damit die Geräte dauerhaften Schutz bieten, müsse ihre Funktion außerdem anhand der Prüftaste monatlich getestet werden. Wenn die Batterie fast leer ist, geben Rauchwarnmelder von sich aus als Störungssignal ein kurzes Piepen im Abstand von einigen Sekunden ab. Spätestens dann sollte das Gerät ausgetauscht oder – bei einfachen Modellen – die Batterie ersetzt werden.
Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern mindestens für alle Schlafräume und Flure, die als Fluchtwege dienen. In Berlin und Brandenburg sind die Geräte auch für Aufenthaltsräume, wie etwa Wohn- und Arbeitszimmer vorgeschrieben. Verantwortlich für den Einbau und den Austausch sind die Wohnungseigentümer. Mieter müssen ihre Vermieter informieren, wenn ein Rauchmelder nicht funktioniert oder fehlt.
Bei zahlreichen Rauchwarnmeldern in vielen Bundesländern ist zudem im laufenden Jahr wieder ein Austausch erforderlich, weil die maximale Lebensdauer erreicht ist. Die DIN-Norm 14676 empfiehlt den Austausch spätestens zehn Jahre nach der Installation. Allerdings sind auch Geräte im Einsatz, die bereits nach acht oder fünf Jahren auszutauschen sind. Ob ein Wechsel fällig ist, zeigt ein Blick auf das Austauschdatum, das auf dem Typenschild des Gerätes zu ersehen ist.