Wohn-Riester: Mobilität und Flexibilität junger Menschen wurde nicht berücksichtigt
Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung in der privaten Altersvorsorge beschlossen. Darin enthalten sind auch die Neuregelungen zur Eigenheimrente, dem sogenannten Wohn-Riester. Die staatlichen Zuschüsse der Riester-Rente können nun bereits in der Ansparphase für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Weiter soll ab Juli 2013 auch der altersgerechte Umbau von Immobilien in die Wohn-Riester-Förderung einbezogen werden.
„Wir begrüßen, dass die Immobilie als solide Altersvorsorge über den Wohn-Riester nun förderfähig ist“, sagt Walter Rasch, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (www.bid.info) und Präsident des BFW (www.bfw-bund.de). Angesichts steigender Mieten schaffe das die Möglichkeit, im Alter abgesichert zu sein.
Dennoch bleibt nach Einschätzung von Rasch „ein erheblicher Makel“. Denn insbesondere von jüngeren Menschen – die Kernzielgruppe des Riesters – verlange der Arbeitsmarkt in Deutschland heute Mobilität und Flexibilität. „Der gesetzliche Rahmen von Wohn-Riester-Verträgen sollte dieser Mobilität nicht entgegenstehen und auch vermietetes Wohneigentum mit einbeziehen“, stellt Rasch fest und fordert, in diesem Punkt dringend nachzuarbeiten.
Vor Jahrzehnten sahen Erwerbsbiografien ganz anders aus. Es gab langfristige Bindungen an einen Arbeitgeber. Heute könnten Menschen nur noch schwer vorausplanen, wie sich ihr beruflicher Werdegang entwickeln wird. „Damit wurde ein wichtiger Faktor für eine höhere Attraktivität des Riester-Sparens vernachlässigt“, so Rasch weiter. Denn junge Arbeitnehmer, die aufgrund ihres beruflichen Werdegangs nicht dauerhaft an einen Ort gebunden seien, werden durch die derzeitige Regelung benachteiligt.
Darüber hinaus hatten die Länder im Vermittlungsausschuss bemängelt, dass durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos von 2 auf 1 % das selbstgenutzte Wohneigentum zu stark begünstigt werde, weshalb die derzeitige Rechtslage zur Verzinsung weiterhin bestehen bleibt. Dies sei mit Blick auf die Diskussion zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum kontraproduktiv, da diese Maßnahme die Attraktivität des Wohn-Riesters weiter verbessert hätte.
Die BID regt an, im Zuge der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im Oktober, in diesen Punkten nachzuarbeiten.