Am Ball bleiben
Damit Kinder Spielplätze gefahrlos nutzen können, müssen die Betreiber strenge Sicherheitsvorschriften beachten – das gilt auch für Spielplätze auf privatem Grund, die öffentlich zugänglich sind. Was die Sache nicht einfacher macht: Die dabei einzuhaltenden Regelungen sind ständigen Änderungen unterworfen.
So haben sich kürzlich die Anforderungen an Karussells, Wippgeräte und Seilbahnen geändert. Aber auch andere Teile der Spielplatznorm wurden überarbeitet. So ist der Teil für die Installation, Inspektion, Wartung und den Betrieb von Spielplatzgeräten und -böden im Juni 2020 in neuer Fassung erschienen. Spielplatzgeräte unterliegen der europaweit gültigen Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ (DIN EN 1176), deren Vorgaben vom Betreiber eingehalten werden müssen. Die Verantwortlichen müssen das Know-how von Sachverständigen nutzen, wenn sie die Anlagen sicher betrieben wollen.
Die DIN-Norm EN 1176 schreibt verschiedene Arten von Inspektionen vor. Nach Errichtung eines Spielplatzes oder Spielplatzgerätes muss eine Inspektion vor Eröffnung und Freigabe zur öffentlichen Nutzung erfolgen. Während des Betriebes neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle, bei der es um das Erkennen offensichtlicher Gefahren geht, alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle erforderlich, bei der die Stabilität und der Betrieb von Geräten überprüft wird. Darüber hinaus ist eine jährliche Hauptinspektion vorgesehen, bei der die allgemeine Betriebssicherheit der Geräte beurteilt wird. Hierzu werden häufig externe Sachverständige eingeschaltet, www.dekra.de