Bildschirmarbeit ist Einstellungssache
Muskel- und Skeletterkrankungen sind der häufigste Grund für Krankschreibungen. Eine Ursache für viele Rückprobleme ist ein ergonomisch nicht optimal eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Arbeitsplatztyp Pflicht – auch für den Bildschirmarbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zudem eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
Die häufigsten Ergonomie-Sünden am Bildschirmarbeitsplatz sind meist einfache Dinge: Der Stuhl ist zu niedrig, der Bildschirm zu hoch, der Tisch ist nicht an die Körpergröße angepasst. Zuweilen befinden sich Gegenstände unter dem Tisch und behindern die Beinfreiheit, was zu einer verkrampften Sitzhaltung führt. Kleine Veränderungen erzielen schon eine große Wirkung. Ein Punkt, der häufig vergessen wird: Ein Bildschirmarbeitsplatz erforderte ein ausreichendes Sehvermögen, damit der Arbeitnehmer dort ergonomisch richtig sitzt. Ab Mitte 40 sind normalsichtige Menschen in der Regel auf eine Lesebrille angewiesen. Bei längerer Bildschirmarbeit treten in der Regel Erstsymptome auf: Typisch sind brennende Schmerzen, gerötete oder trockene Augen sowie Sehunschärfe und Augen-Druck. Vor allem bei ungünstiger Kopfhaltung kann es zu Kopf- und Nackenschmerzen kommen.
Hier können einfache und schnell durchzuführende kleine Aktivitäten direkt am Arbeitsplatz Abhilfe schaffen. So ist es zum Beispiel hilfreich, für eine kurze Zeit „das Auge spazieren“ gehen zu lassen und den Blick auf einen möglichst weit entfernten Gegenstand zu richten. Oder auch den Kopf einfach kurz in eine andere Richtung zu drehen und so die Muskeln zu entlasten.
Unternehmen sind verpflichtet, eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für Arbeitnehmer anzubieten, die sich auch auf Bildschirmarbeitsplätze erstreckt. Bei diesem Angebot, das für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist, hat der Betriebsarzt unter anderem die Aufgabe, zu beraten und zu klären, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille hat. Ideal ist in diesem Zusammenhang die Vermittlung von Tipps für entlastende Übungen direkt am Arbeitsplatz.
Laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille zur Verfügung stellen, falls eine normale Lesebrille für die Arbeit am Monitor nicht ausreicht. Die Kosten für die Fassung und zwei Gläser sind in vollem Umfang vom Arbeitgeber zu tragen, es gibt also nicht nur einen Zuschuss.
Die Lösung ist die Bildschirm- oder Nahkomfortbrille. Sie ist eine Art optimierte Gleitsichtbrille für den Nahbereich, die speziell auf die Anforderungen im Büro zugeschnitten ist. Große komfortable Sehbereiche für die Nähe sowie für mittlere Abstände bis etwa drei Meter machen es für das Auge leichter, sich auf den Abstand zu Bildschirm, Tastatur, Textvorlagen und Publikumsverkehr stufenlos einzustellen.
Als Sofortmaßnahme empfehlen Mediziner, häufiger Bildschirmpausen in den Tagesverlauf einzustreuen, immer wieder vom Bildschirmarbeitsplatz aufzustehen und sich möglichst viel zu bewegen.