Betriebliche Förderung lässt noch zu wünschen übrig

Gesundheit ist zu oft Nebensache

Motivierte, gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter sind für Unternehmen das Grundkapital. Betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung helfen, dieses Gut zu sichern. Das gilt erst recht, wenn diese präventiven Maßnahmen dauerhaft und systematisch durchgeführt werden. Allerdings zeigt die DEKRA-Befragung durch forsa, dass im Schnitt nur jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland in den Genuss solcher Angebote kommt. Auch die Beurteilung psychischer Belastungen wird nicht in dem Maße durchgeführt, wie es eigentlich wünschenswert wäre und gesetzlich vorgeschrieben ist.

Rücken- und Entspannungskurse? Stressmanagement? Walking? Unternehmen fördern heutzutage die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter fördern und sie proaktiv zu einer gesunden Verhaltensweise anregen können. Diese  Investition macht sich schnell bezahlt. Denn gesunde Arbeitnehmer fallen seltener aus, sind produktiver und steigern die Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus erhöhen Arbeitgeber durch entsprechende Angebote ihre Attraktivität.

Zahlreiche Firmen haben schon erkannt, welch wertvollen Beitrag betriebliche Gesundheitsförderung zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg leistet. Doch die jeweiligen Maßnahmen könnten intensiver betrieben werden – das unterstreicht eine DEKRA Befragung durch forsa für den DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2021. So geben 31 Prozent der Arbeitnehmer an, dass ihr Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen zum Beispiel bei Bildschirmarbeit anbietet. Bei jeweils 28 Prozent der Arbeitnehmer gibt es eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung beziehungsweise Kooperationen mit Sport- oder Fitnessstudios. Bei jeweils 22 Prozent bietet der Arbeitgeber den Mitarbeitern gesundes Kantinenessen oder Entspannungskurse, Stressmanagement oder Massagen an. 18 Prozent können Rückenkurse oder Walking-Angebote in Anspruch nehmen, rund 14 Prozent andere Sportangebote, Ernährungskurse oder Ernährungsberatung, 10 Prozent Kurse zur Tabakentwöhnung sowie andere Hilfs- und Beratungsangebote.

Im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz gibt es ebenfalls Nachholbedarf. Lediglich 26 Prozent der Befragten sagen, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gegeben habe.  Bei einer Mehrheit von 59 Prozent ist dies nicht der Fall, www.dekra.de/arbeitssicherheitsreport2021

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