Gesundheit ist keine Nebensache
Unternehmen benötigen mehr denn je gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter. Doch nur jeder dritte Arbeitnehmer kommt beispielsweise in den Genuss von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, wie eine Befragung der DEKRA (www.dekra.de) zeigt. Auch die Beurteilung psychischer Belastungen wird nicht in dem Maße durchgeführt, wie es eigentlich wünschenswert wäre und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Unternehmen können die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter proaktiv fördern. Gesunde Arbeitnehmer fallen seltener aus, sind produktiver und steigern die Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus erhöhen Arbeitgeber durch entsprechende Angebote ihre Attraktivität – besonders bedeutend in der jetzigen Situation des Fachkräftemangels.
Zahlreiche Firmen haben schon erkannt, dass betriebliche Gesundheitsförderung einen Beitrag zum Unternehmenserfolg leistet. So gibt laut DEKRA ein Drittel der Arbeitnehmer an, dass ihr Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen - zum Beispiel bei Bildschirmarbeit - anbietet. Bei mehr als jedem vierten der Arbeitnehmer gibt es eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung beziehungsweise Kooperationen mit Sport- oder Fitnessstudios. Seltener sind Entspannungskurse, Stressmanagement oder Massagen, Rückenkurse oder Walking-Angebote.
22,5 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage werden übrigens von Muskel- und Skeletterkrankungen – meist Rückenbeschwerden – verursacht. Hier raten Experten den Arbeitgebern und Beschäftigten, Rückenbeschwerden im Büro ebenso wie im Homeoffice aktiv vorzubeugen. Denn eine der häufigsten Ursachen für Rückenschmerzen ist neben Ergonomie-Mängeln und Stress der Bewegungsmangel. Programme zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) empfehlen zum Beispiel die „Bewegte Pause“, die sich größtenteils auch im Homeoffice umsetzen lässt.
Nachholbedarf gibt es auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach Zahlen der DEKRA sagen lediglich 26 Prozent der Beschäftigten bei Befragungen, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gegeben habe. Knapp 60 Prozent geben an, dass es keine psychische Gefährdungsbeurteilung gegeben habe.