EU und Wohnen
Die Forderungen werden immer mehr und lauter, auch den Wohnungsbau im Sinne einer koordinierten Politik zum Thema der EU zu machen und entsprechende Förderungsmöglichkeiten zu eröffnen. Noch verweist die Europäische Kommission auf die begrenzten finanziellen Ressourcen und das geltende Subsidiaritätsprinzip. Aber welche Weichen werden nach 2009 gestellt, wenn sich das Parlament und die Kommission neu formiert?
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, gemäß Art. 2 der EU-Verträge, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu fördern. Der Auftrag aus Art. 4 der Verträge lautet: Die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit...