Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes

Neuauflage erschienen

Den zuständigen Fachplanern von öffentlichen Gebäuden stellt sich die Aufgabe des Brandschutzes heute nicht mehr als eigenständige Lösung ihres Gewerkes, sondern als integraler Teil eines individuellen Brandschutzkonzeptes für das Gebäude. Dazu soll der aktualisierte Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes, der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) herausgegeben wird, auch in seiner 4. Auflage den Bundesbauverwaltungen praxisnahe Informationen an die Hand geben. Die Regelungen nach den Landesbauordnungen und den Sonderbauverordnungen bleiben unberührt.  

In Liegenschaften der Bundeswehr gelten dabei zusätzlich die Brandschutzrichtlinien des Bundesministerium der Verteidigung. In Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die auf der Basis des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geltenden Verfahrensregeln und technischen Vorschriften zu beachten. Da diese Vorschriften bezüglich des Brandschutzes die gleichen Schutzziele wie der Leitfaden verfolgen, können die technischen Inhalte des Leitfadens auch für die Beurteilung von Gebäuden der EdB herangezogen werden, soweit das eisenbahnspezifische Regelwerk keine ausdrücklichen Bestimmungen enthält.

Der Brandschutzleitfaden für Bundesgebäude ist über die Grenzen der staatlichen Bauverwaltung bekannt und wird dort auch bei Kommunen, Architekten und Brandschutzplanern mit Interesse in Bezug genommen. Er hat durch die Anpassungen an eingeführte und bewährte Regelungen wie der Bauprüfverordnung oder dem Brandschutzkonzept der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) zu einer Harmonisierung der Brandschutzrege­lungen in Deutschland beigetragen.

Die Überarbeitung des Leitfadens wurde durch den Arbeitskreis „Brandschutz“ mit Brandschutzexperten aus der Bundesbauverwaltung, Forschung und Lehre,  der Feuerwehr, der Privat- und der Versicherungswirtschaft sowie wichtiger Bauverbände fachlich begleitet.

In die aktuelle Fassung wurden insbesondere folgenden Inhalte neu erarbeitet bzw. fortgeschrieben:

· Checkliste für brandschutztechnische Begehungen - Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur   Erstellung des Brandsicherheitsbericht für Gebäudes des Bundes

· Sicherheitsanforderungen bei Photovoltaikanlagen

· Fortschreibung der Hinweise hinsichtlich der Fachbauleitung Brandschutz

· Stellung des Brandschutzbeauftragten in Betrieben mit erhöhter Brandgefahr

· Hinweise zum Kulturgutschutz

· Kriterien und Verfahrensvorschriften für bestehende Gebäude im  Auslandsbau

· Hinweise zu Großveranstaltungen in Gebäuden des Bundes

· Praxisnahe Fortentwicklung des Beispielgebäudes „Atriumgebäude mit Versammlungsstättennutzung“

Der Brandschutzleitfaden kann auf der Internetseite der Fachinformationsbörse Bundesbau unter www.fib-bund.de heruntergeladen werden. Eine Druckfassung kann kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung (Postfach 481009, 18132 Rostock) oder per E-Mail bezogen werden.

Autoren: Paul Schmitz (Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung, Referat II 4) und Frank Cremer (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Referat BW I 5)

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