Seit Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Wie geplant, wird damit schon ab diesem Jahr die monatliche Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation an Bewohner fernausgelesener Liegenschaften zur Pflicht.
In kleinen Bädern oder Küchen nehmen veraltete Wand- und Standspeicher viel Platz ein, sie sind oft überdimensioniert und bieten trotzdem keinen ausreichenden Warmwasserkomfort.
2018 hat die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt mit der energetischen und sozialen Quartiersentwicklung von 150 Bestandswohnungen in Wiesbaden-Biebrich begonnen.
Die novellierte Heizkostenverordnung bringt für Vermieter und Verwalter vier wesentliche Pflichten: fernauslesbare Messtechnik, monatliche Verbrauchsinformationen, eine erweiterte Abrechnung und die Datenübertragung über das Smart Meter Gateway.